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Es gibt eine Änderung beim Umgang mit den Selbsttests und der damit verbundenen qualifizierten Selbstauskunft.

Bisher reichte es, wenn man den Test zu Hause machte und dann die Selbstauskunft, zum Beispiel im Geschäft oder in der Schule abgab. Aufgrund einer Änderung auf Bundesebene sollen die Selbsttests nur noch unter Zeugen – zum Beispiel direkt beim Friseur absolviert werden. Alternativ können auch die Testzentren aufgesucht werden, die eine negative Bescheinigung ausstellen. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf den Schul- und Kita-Bereich. Auf dem Blog des Kultusministeriums heißt es: „Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden. Anzuerkennen sind darüber hinaus auch Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (unter anderem Testzentren). Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.“

Weitere Informationen unter www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/11/bundesnotbremse-weitere-regelungen-fuer-den-bereich-schule/