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Bewerbungen für den 15. Sächsischen Gründerinnenpreis können noch bis zum 1. Mai 2024 abgegeben werden.

Jährlich vergibt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung den Sächsischen Gründerinnenpreis an drei herausragende Unternehmerinnen. Auch in diesem Jahr sollen mit dem Preis die mutigsten und innovativsten Unternehmerinnen im Freistaat Sachsen ausgezeichnet werden. Der Sächsischen Gründerinnenpreis wird in den Kategorien Neugründung und Wachstumsunternehmen vergeben. Zusätzlich gibt es den Nachhaltigkeitspreis, der auch in diesem Jahr von der AOK Plus Sachsen/Thüringen gestiftet wird.

Mutige Frauen, die optimistisch und erfolgreich ihren Weg in die Selbständigkeit gegangen sind, werden hier ausgezeichnet. Dabei stehen Einzel- und kleine sowie mittelständische Unternehmen im Mittelpunkt. Durch Sichtbarmachung in der Öffentlichkeit sollen mehr Frauen, die über eine Existenzgründung nachdenken, animiert werden ihre Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Bewerbungen für den 15. Sächsischen Gründerinnenpreis können noch bis zum 1. Mai 2024 abgegeben werden. Die Preise in den drei Kategorien "Neugründung", "Wachstumsunternehmen" und "Nachhaltigkeit" sind mit jeweils 5.000,00 € dotiert. Außerdem wird ein filmisches Kurzporträt über das Unternehmen erstellt und mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Die Bewerbungen können über das Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen vorgenommen werden.