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Der Freistaat Sachsen unterstützt auch in diesem Jahr Städte und Gemeinden beim Abriss nicht mehr sanierungsfähiger, dauerhaft leerstehender Wohngebäude. Eine wesentliche Neuerung:

Die Rückbaukosten werden künftig bis zu 100 Euro pro Quadratmeter gefördert. Damit verdoppelt sich die bisherige Förderung für Abrissprojekte der Kommunen. Zusätzlich wird das Antrags- und Bewilligungsverfahren erheblich vereinfacht.

Die Neufassung des Förderprogramms »Rückbau Wohngebäude« wurde am 4. Juni 2024 vom Sächsischen Kabinett beschlossen und soll noch im Juni in Kraft treten. Ab Anfang August können die Kommunen die Fördermittel über ein volldigitalisiertes Antrags- und Bewilligungsverfahren bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Ein wichtiger Vorteil: Bewilligte Fördermittel können auch an private Eigentümer weitergeleitet werden, wodurch die Maßnahmen eine breitere Wirkung erzielen können.

Staatsminister Thomas Schmidt: „Wir haben nach wie vor einen hohen Bestand an dauerhaft leerstehenden Wohngebäuden, die nicht anderweitig genutzt werden können. Diese unansehnlichen Gebäude beeinträchtigen oft das Wohnumfeld negativ. Deshalb ist der Rückbau dieser ungenutzten Wohngebäude ein städtebaulich sinnvolles und erforderliches Mittel, um die Attraktivität von Wohnquartieren zu steigern. Mit der Verdoppelung der Förderhöhe passen wir unser Landesförderprogramm den allgemeinen Kostensteigerungen im Bausektor an. Ich freue mich, dass wir unsere Kommunen mit der neugefassten und entbürokratisierten Rückbauförderung künftig noch stärker bei der Beseitigung und Reduzierung städtebaulicher Missstände unterstützen können.“

In der breiten Öffentlichkeit ist das Problem des knappen Wohnraums präsent – weniger bekannt ist jedoch, dass im ländlichen Raum oft das Gegenteil der Fall ist. Dazu Staatsminister Schmidt weiter: „Gerade die Wohnungsunternehmen im ländlichen Raum leiden unter den kostenverursachenden Leerständen. Die finanziellen Mittel werden jedoch dringender benötigt, um den bewohnten Wohnungsbestand in Schuss zu halten und weiter zu modernisieren. Eine Zwickmühle für die Kommunen, die einerseits das Geld nicht haben, um den Rückbau zu finanzieren, aber andererseits unter den Kosten des Leerstands leiden. Deshalb eröffnen wir mit unserer Förderung den Wohnungsgesellschaften im ländlichen Raum die Möglichkeit, sich von Schandflecken zu befreien.“

Hintergrund:

Die Rückbauförderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln und basiert auf dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt. Im Rahmen des Landesprogramms »Rückbau Wohngebäude« des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung stehen für das Jahr 2024 insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum Landesrückbauprogramm »Rückbau Wohngebäude« sind auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank unter www.sab.sachsen.de verfügbar. Ab Anfang August stehen dort auch die aktualisierten Formulare für das Antrags- und Bewilligungsverfahren bereit.