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In Q2/2024 wird eine Antragstellung voraussichtlich wieder möglich sein.

Die sächsische Förderrichtlinie GRW (RIGA) wird aufgrund des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen GRW-Koordinierungsrahmens derzeit vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überarbeitet. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, wird eine Antragsstellung über die SAB wieder möglich sein. Dies ist nach jetzigem Stand in Q2/2024 zu erwarten.

Weitere Informationen zum GRW-Investitionszuschuss.

Ihre Ansprechpartnerin:

Katrin Harthun
Tel. 03731 / 799-1495
katrin.harthun@landkreis-mittelsachsen.de