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Das sächsische Kabinett hat am 18. Juni die Förderrichtlinie Beratungsförderung beschlossen. Heute ist Förderstart.

Expertenwissen ist in einer Zeit, die durch Transformation geprägt ist, sehr gefragt. Ob Digitalisierung, Erschließung neuer Märkte oder die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften: Der Beratungsbedarf der sächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist hoch. Ab heute können diese in Sachsen für gezielte Beratung eine Förderung erhalten. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dafür die Beratungsförderung komplett neu aufgestellt. Die Förderung von Beratungsleistungen besteht künftig aus den vier Modulen: »Kurzberatung«, »Betriebsberatung«, »Gruppenprojekte« und »Internationals«.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Mit unserer Beratungsförderung unterstützen wir den sächsischen Mittelstand dabei, seine Potenziale auszuschöpfen. Und das schnell, digital und unkompliziert. Unternehmen brauchen praktikable Lösungen, um kurzfristige Hürden zu nehmen und langfristig ihren Erfolg zu sichern. Vor allem unsere Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von diesem neuen Angebot und können ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.«

Die erfolgreichen Bausteine der bisherigen Beratungsförderung werden fortgeführt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Freistaat bietet Unterstützung bei der Inanspruchnahme eines angepassten (Erst-)Beratungsangebots bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter an (»Kurzberatung«). Gefördert werden ebenfalls externe Beratungsleistungen in Form von Einzelberatungen (»Betriebsberatung«) und Gruppenprojekte. Die »Gruppenprojekte« sollen neben den klassischen Einzelberatungen Synergieeffekte durch die Teilnahme mehrerer Unternehmen ermöglichen.

Neu ist auch ein Zuschuss, den kleine und mittlere Unternehmen bei der Rekrutierung und nachhaltigen Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte (»Internationals«) aus Drittstaaten erhalten können. Dieser Baustein gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften bzw. Jugendlichen geschlossen werden. Ausbildungsverhältnisse umfassen hier auch dual Studierende. Anträge auf Förderung können sechs Monate nach Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsbeginn gestellt werden.

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wobei die Zuschüsse gestaffelt sind. Für Kleinstunternehmen ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.5000 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro.) »Eine ganze Reihe von Unternehmen in Sachsen haben bereits die Chance dieses Weges für ihre Fachkräftesicherung erkannt. Unternehmen und Beschäftigtenvertreter betonen immer wieder, dass sie ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen nicht mehr missen möchten. Sie sind nicht nur fachlich eine große Unterstützung, sondern auch eine soziale und kulturelle Bereicherung der Belegschaften. Die Erfahrungen mit den neuen Zuwanderungswegen in den vergangenen Monaten haben aber auch die Herausforderungen einer internationalen Rekrutierung verdeutlicht. Wir unterstützen den Mittelstand mit unserer Förderung schnell und unbürokratisch bei der Einstellung internationaler Fach- und Arbeitskräfte«, so Minister Dulig.

Alle vier Bausteine wurden in einer neuen modernen Förderrichtlinie zur Beratungsförderung zusammengeführt. Die Richtlinie ist Teil des Pilotprojekts zur Umsetzung der digitalen Förderung im Freistaat Sachsen. Die Unternehmen erhalten damit ein schlankes, einfaches und nahezu vollständig digitalisiertes Förderangebot. Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).

 

>> Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/unternehmen/wirtschaftsfoerderung.html#c36013

Hintergrund

Das sächsische Kabinett hat am 18. Juni die Förderrichtlinie Beratungsförderung beschlossen. Heute ist Förderstart. 

Kleinstunternehmen haben bis zu neun Beschäftigte, Kleinunternehmen bis zu 49 und als mittleres Unternehmen gelten Firmen bis 249 Beschäftigte.