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Dafür steht der Region ein Budget von 10.000 Euro zur Verfügung. Dieses kann für Kleinprojekte genutzt werden.

Stichtag für die Abgabe von Projektanträgen für den 2. Aufruf ist der 10. Juli 2024.

Gesucht werden Projekte – ausschließlich von Kommunen – für die folgenden Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie:

für 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung

Förderfähig sind die Vorbereitung und Erarbeitung

- von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden und

- der Dorfentwicklungsplanung

für 3.0 Dorfentwicklung

- die Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation,

- die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,

- die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,

- Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,

- die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen,

- die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,

- die Umnutzung dörflicher Bausubstanz,

- der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien

für 4.0 dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:

Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.

Als Antragsteller zugelassen sind Kommunen als Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts. Förderfähig sind Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Der Aufruf und das Antragsformular stehen unter www.porphyrland.de